Brandmeldetechnik

 

ATA - wir sind Ihr zertifizierter Partner für Brandmeldeanlagen in allen Phasen

 

Zertifiziert nach DIN14675

Brandmeldetechnik

 

Brandtote sind Rauchtote!

 

95% aller Brandopfer sterben an den gefährlichen Rauchgasen

Heim-Rauchwarnmelder

 

In Hessen seit Ende 2014

Nachrüstpflicht in Wohnungen!

 

Kontaktieren Sie uns bei Bedarf

Heim-Rauchwarnmelder

 

Umgangssprachlich Rauchmelder genannt.

 

Rauchmelder können Leben retten! Gerade nachts, wenn ein Brand schnell zur tödlichen Gefahr werden kann

 

24-H Hotline: 06408 / 2044

Kontakt

Alarmtechnik
Alexander GmbH

Mozartstraße 8
35418 Buseck
OT: Oppenrod
bei Giessen
Tel.: 06408-2044
Fax: 06408-4079

Anfahrt

Brandmeldetechnik

Brandmeldeanlage für gewerbliche Objekte

Brand- und Rauchgefahr wird unterschätzt

Nach wie vor unterschätzt werden in Deutschland die Gefahren, die durch Brände und der damit einhergehenden Gefahr eines Erstickungstodes durch giftigen Rauch entstehen. Von den rund 600 Personen, die in Deutschland jedes Jahr durch Brände ums Leben kommen, sterben 95 % nicht durch das Feuer selbst, sondern durch den giftigen Rauch.

Brandmeldeanlagen (BMA) retten Leben und schützen Sachwerte!
Frühzeitig einen Entstehungsbrand erkennen und alarmieren.

Mit einer modernen Brandmeldeanlage (Brandmelder) können entstehende Brände möglichst früh erkannt werden. Bevor Menschen gefährdet und Sachwerte zerstört werden, detektiert der Brandmelder den Brand, alarmiert gefährdete Personen und leitet den Brandalarm an die hilfeleistende Stelle (z.B. Feuerwehr) weiter.

Mit einer Brandmeldeanlage können entstehende Brände bereits im Frühstadium erkannt werden. Selbst in Abwesenheit von Personen kann ein Brand, mithilfe von Brandmeldeanlagen, automatisch detektiert und gemeldet werden. Die Feuerwehr wird vom System selbstständig alarmiert und kann so dem Brand zeitnah entgegenwirken.

Die Pflicht zu einem Einbau einer, auf die Feuerwehr aufgeschalteten, Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Ein Brandmeldeanlage kann auch aus versicherungstechnischen Gründen gefordert werden oder Sie selbst entscheiden sich als Präventivmaßnahme für eine Brandmeldeanlage.

Für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen werden in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Für Auflagen seitens der Versicherer ist die Anforderung der VdS 2095 ausschlaggebend.

 Brandmeldetechnik vom zertifizierten Fachbetrieb

Sie planen ein Bauvorhaben?
Sie möchten Bestandsobjekt nachrüsten?
Sie haben bereits Vorgaben aus einem Brandschutzkonzept?

Sprechen Sie uns an, unter Berücksichtigung aller Vorschriften und Richtlinien erstellen wir Ihnen, als zertifizierter Fachbetrieb für Brandmeldetechnik, ein individuelles Angebot. Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Gerne können Sie sich verschiedene Brandmeldesysteme in Funktion bei uns vor Ort ansehen und von der hohen Qualität überzeugen.
Alle Komponenten werden exakt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten und perfekt aufeinander abgestimmt. Darauf können Sie sich verlassen.

Heim- Rauchwarnmelder für das Privat-Haus / Wohnung

RauchmelderImmer noch sterben Jahr für Jahr hunderte Menschen in Deutschland bei Bränden in Privathaushalten. Die meisten Opfer ersticken im Schlaf an giftigen Rauchgasen.

Schon gewusst?

Der Geruchssinn ist bei Menschen im Schlaf nicht aktiv! Das bedeutet für Sie, wenn nachts ein Feuer ausbricht merken Sie im Schlaf davon nichts und können weder sich noch andere Personen in Sicherheit bringen. Über 80% aller Brandopfer fallen nicht dem Feuer, sondern dem Rauch zum Opfer. Rauch breitet sich schneller aus als Feuer!

 Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder in Hessen!

Für Hessen besteht eine Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder / Rauchmelder in vorhandenen privaten Wohnräumen bis Ende 2014. Das bedeutet, dass bis zum 31.12.2014 in allen privaten Wohnungen Rauchmelder installiert sein müssen. Für Neu- und Umbauten gibt diese Pflicht schon seit 2005. Die Rauchwarnmelderpflicht in Hessen ist in der hessischen Bauordnung (HBO) §13 Absatz 5 geregelt. Die Fristen für alle anderen Bundesländer, können Sie in unserem Infoschreiben Rauchwarnmelder rechts  unter „Tipps + Infos“ nachlesen. 

 Rauchmelder vom Fachmann installieren lassen!

Der fachgerechte Einbau und die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern sind lebenswichtig. Denn nur wenn der Rauchmelder im Ernstfall einwandfrei funktioniert, kann er frühzeitig warnen und größere Schäden verhindern. In Alarmtechnik Alexander finden Sie einen VdS-zertifizierten Fachbetrieb für Brandmeldetechnik und Sicherheitstechnik.

Gerne beraten wir Sie persönlich und ermitteln die benötige Anzahl und Art von Rauchmeldern.