Feststellanlagen

 

Feststellanlagen halten Türen im normalen

Betrieb geöffnet und verschließen sie

automatisch im Brandfall

Feststellanlagen

 

Feststellanlagen verhindern Brand- und

Rauchausbreitung über Brandabschnitte

hinweg, da Türen geschlossen werden

Feststellanlagen

 

Feststellanlagen können Autark oder in Kombination mit einer Brandmeldeanlage betrieben werden

24-H Hotline: 06408 / 2044

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Alarmtechnik
Alexander GmbH

Mozartstraße 8
35418 Buseck
OT: Oppenrod
bei Giessen
Tel.: 06408-2044
Fax: 06408-4079

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Feststellanlagen

Automatisches Schließen
von Brandschutztüren im Ernstfall.

Ein weit verbreitetes Element des vorbeugenden Brandschutzes sind Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren bzw. Feuerschutztüren). Gleich welcher Art, sollen sie die Ausbreitung von Feuer verhindern. Dies können sie jedoch nur, wenn sie im Brandfall ordnungsgemäß geschlossen sind. 

 Feststellanlagen - warum & wofür?

Brandschutztüren sind selbstschließend. Das Schließmittel wird jedoch häufig falsch eingestellt. Dies führt dazu, dass sich Brandschutztüren nur schwer öffnen lassen. Diese Eigenschaft ist im täglichen Gebrauch zum Teil sehr lästig. Brandschutztüren, die aus betriebstechnischen Gründen längere Zeit offen sein müssen, werden häufig durch einen Keil offen gehalten. Brandschutztechnisch sinnvoller wäre hingegen, die Tür mit einer Feststellanlage offen zu halten und sie im Brandfall mit dieser automatisch zu schließen. 

Feststellanlagen halten Brandschutztüren im Normalbetrieb geöffnet. Erst bei Auftreten von Rauch wird die Tür automatisch geschlossen. Der Schließbereich einer, durch eine Feststellanlage offen gehaltenen Tür, ist freizuhalten. Er muss deutlich gekennzeichnet sein, etwa durch Beschriftung oder Bodenmarkierung. 

 Feststellanlagen - prinzipieller Aufbau und Funktion

Der prinzipielle Aufbau einer Feststellanlage ist einfach.
Sie enthält mindestens folgende Bestandteile: 

Feststellvorrichtung

Brandmelder

Auslösevorrichtung

Energieversorgung

Schließmittel

Als Feststellvorrichtung wird in der Regel ein Elektromagnet, etwa ein Haftmagnet, eingesetzt. Sobald der Brandmelder ein Alarmsignal geschaltet hat, unterbricht die Auslösevorrichtung die Stromzufuhr zum Elektromagneten - das Schließmittel kann den Abschluss, etwa die Tür, schließen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Ruhestromfunktion.
Sobald die Stromzufuhr unterbrochen wird, etwa durch einen Stromausfall, ist der Haftmagnet ohne Funktion. Die Tür wird dann geschlossen. Ist der Stromausfall durch einen Brand ausgelöst wird so die Schutzfunktion des Feuerschutzabschlusses hergestellt.

 Montage einer Feststellanlage - Und was kommt dann?

Sind die Montagearbeiten abgeschlossen ist der Auftrag beendet!?!
Dieser weit verbreitete Gedanke trifft hier nicht zu. Feststellanlagen müssen nach der Montage und vor Inbetriebnahme zunächst von einem Sachkundigen abgenommen werden. Die regelmäßige Wartung von Feststellanlagen darf ebenfalls nur von einem Fachmann vorgenommen werden. Die Feststellanlage muss mit einem Prüfschild gekennzeichnet werden. Dieses Prüfschild bezeichnet den Typ der Anlage, Abnahmetermin und Errichterbetrieb.

 Wer darf die Abnahme und Wartung einer Feststellanlage vornehmen?

Abnahmen und Wartungen von Feststellanlagen dürfen nur von Hersteller, einem Sachkundigen oder einem autorisierten Vertreter des Herstellers durchgeführt werden. Die Sachkunde ist nachzuweisen. Man kann diese Sachkunde durch Teilnahme an einem Seminar des jeweiligen Herstellers erwerben.
Wer die jeweilige Abnahme durchführen darf, ist im Zulassungsbescheid der Anlage festgehalten. Hier sind auch die einzelnen möglichen Systemkomponenten, wie etwa zusätzliche Rauchmelder aufgeführt. 

Die Alarmtechnik Alexander GmbH ist ein zertifizierter Fachbetrieb für Brandschutztechnik und Sicherheitstechnik. Unter Berücksichtigung aller Vorschriften und Richtlinien erstellen wir Ihnen ein spezielles Angebot für die Montage und Wartung von Feststellanlagen. Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.