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Kontakt
Alarmtechnik
Alexander GmbH
Mozartstraße 8
35418 Buseck
OT: Oppenrod
bei Giessen
Tel.: 06408-2044
Fax: 06408-4079
Schutzmaßnahmen in der Zutrittskontrolle
Schutzeinrichtungen wie Vier-Augenprinzip, Anti-Pass-Back und Raumbilanzierung schützen sensible Zonen vor unerlaubtem Zutritt.
Für bestimmte Räume kann vorgegeben werden, dass mindestens zwei Personen nur gemeinsam Zutritt erhalten.
Anti-Pass-Back
Schützt vor der Doppelbenutzung eines Ausweises und verhindert die Weitergabe nach dem Zutritt, für einen unerlaubten Zutrittsversuch, an eine andere Person. Der Ausweis erhält erst nach Verlassen des kontrollierten Bereichs wieder Zutrittsgültigkeit.
Numerische Tastaturen am Terminal der Zutrittskontrollanlage erweitern den Schutzgrad, da neben der Prüfung der Ausweisgültigkeit zusätzlich noch der nur dem Karteninhaber bekannte - PIN-Code eingegeben werden muss. Zusätzlich erlaubt diese Tastatur das Auslösen eines "stillen Alarms", der an die Zentrale signalisiert wird, ohne dass der Täter dieses bemerkt. Kameras helfen dann, die Situation zu erfassen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Also, nicht nur für einen Bildvergleich, sondern auch zum Schutz des Personals gewinnen Videokameras für die Zutrittskontrolle an Bedeutung.