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Freiland Alarmanlagen werden dort eingesetzt, wo hohe Werte im Außenbereich eingebaut bzw. gelagert werden müssen

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Tierimmune Bewegungsmelder

Wir werden immer wieder auf das Thema tierimmune Bewegungsmelder angesprochen- weshalb wir hier versuchen Klarheit zu schaffen.

Um eins vorweg zu nehmen:
Es gibt keine Bewegungsmelder, die Tiere von Menschen unterscheiden können.

Ein Bewegungsmelder ist in der Regel ein IR (Infrarot)-Bewegungsmelder, zumindest in den Fällen wo Bewegungsmelder als "tierimmune Bewegungsmelder" oder "Pet Bewegungsmelder" beworben werden.

Ein solcher Bewegunsmelder is technisch ein sehr empfindliches Temperaturmessgerät, welches Wärmestrahlung detektiert.

Der Bewegungsmelder stellt sich auf die Hintergrundtemperatur des Raumes ein, wenn nun der Raum von z.B. einer Person betreten wird, entsteht eine Differenz zwischen Wärmstrahlung des Hintergrundes und der Wärmstrahlung der Person
= der Bewegungsmelder löst Alarm aus.

Wie kann nun der tierimmune Bewegungsmelder ein Haustier wie einen Hund oder eine Katze erkennen? Richtig- gar nicht!

Dies trifft übrigens auch auf Staubsauger-Roboter zu!
Zitat eines Herstellers für Saubsauger-Roboter:
"Der Staubsauger saugt also den Staub und den Schmutz an. Alles zusammen wird dann im Filter aufgefangen. Heraus geblasen wird dann nur noch die saubere warme Luft" - und genau das in Verbindung mit Bewegung ist das Problem!

Der tierimmune Bewegungsmelder ist im Vergleich zu einem nicht tierimmunen Bewegungsmelder in der Regel einfach nur unempfindlicher und der untere Detektierungsbereich wird ggf. komplett ausgeblendet.
Das bedeutet, dass ein Haustier was sich ungünstig zu nah dem Bewegungsmelder nähert, trotzdem einen Alarm auslöst und ein Person die über den Boden kriecht oder sich im Grenzbereich der Reichweite befindet, ggf. nicht oder nur verzögert erkannt wird.

Bei weiteren Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Als Zusatzinformation hier eine Stellungsnahme des BHE
Quelle: BHE FAQ_Häufige Fragen_EMA_12_2013.pdf

Wir werden immer häufiger von unseren Errichtern bzw. deren Endkunden auf das Thema "IR-Bewegungsmelder mit Tierimmunität" angesprochen. Die Kunden verlangen eine Stellungnahme zu den Fragen, ob IR-BWM Haustiere wirklich erst ab einer gewissen Größenordnung bzw. Gewichtsklasse erkennen und dann reagieren. Es handelt sich um eine nach VdS-Klasse A projektierte Anlage, in der jetzt der Endkunde Haustiere (Katzen) hält. Dies war zum Zeit-punkt der Planung und Errichtung kein Thema. Der Kunde fordert jetzt eine Nachbesserung mit ent-sprechenden Meldern (im Internet werden solche Produkte angeboten).

Antwort (Hr. Endt) [Vorsitzender Fachausschuss Einbruchmeldetechnik]: Am Markt sind nach unserem Kenntnisstand keine Melder mit VdS-Anerkennung verfügbar. Die EMA verliert daher den VdS-Status, der Errichter muss dies dem Kunden eindeutig mitteilen. Das VdS-Attest ist für ungültig zu erklären und der Kunden ist aufzufordern, dies seiner Versicherung mitzuteilen. Zusätzlich sollte der Errichter dies formlos mit Angabe der VdS-Nr. dem VdS mitteilen. Vgl. hierzu VdS 2311, Abschnitte 8.2 und 10.6.1.5.
Wenn bereits bei der Planung von einer VdS-Anlage gesprochen wurde, handelt es sich nicht um eine Nachbesserung. Der Errichter sollte daher nicht akzeptieren, wenn der Kunde dies im Nachhinein als Mangel ansieht.